- 18/05/2012 - Miami Star Loc, ist sicher die ideale Villen für Ihren Urlaub in Spanien zu finden
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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die vorliegende Miete erfolgt unter den üblichen gesetzlichen Auflagen und Bedingungen und unter den unten stehenden, zu deren Einhaltung sich der Mieter verpflichtet. Zuwiderhandlungen werden mit Schadenersatzansprüchen und Kündigung des Vertrags geahndet :
1. Der Mietung ist nur für Privater Aufenhalt erlaust, ohne Ausübung eines Handels oder Berufs, wobei der Mieter anerkennt, dass ihm das Mietobjekt als vorläufige Residenz für Urlaubszwecke vermietet wird.
2. Der Mieter verpflichtet sich, weder er selbst noch seine Familie oder Bekannten die Ruhe der Nachbarschaft zu stören.
3. Er wird das Mietobjekt persönlich bewohnen und kann es auf keinen Fall in Untermiete geben, selbst wenn gratis, oder seine Rechte mit der vorliegenden Miete ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters abtreten.
4. Er unterwirft sich allen polizeilichen Auflagen, welchen Mieter normalerweise unterliegen.
5. Er nimmt keine Modifizierung oder Änderung an der Anordnung der Möbel, des Orts vor.
6. Der Mieter kann unter keinen Umständen ohne spezielle Erlaubnis des Vermieters Tiere (Hunde, Katzen, usw.) in das gemietete Objekt bringen. In diese Fall wird eine spezielle zusätzliche Kaution in der Höhe von 300 (drei hundert) € gefordert.
7. Er wird die Lautstärke von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie anderer Geräte so einstellen, dass seine Nachbarn nicht gestört werden, und auf eigene Kosten und Gefahr alle Reklamationen Dritter auf Grund von Lärm, Geruch, Rauch, Licht, Ruhestörung durch ihn oder seine Geräte regeln, ohne dass der Vermieter dafür belangt werden kann.
8. Er kann den Vermieter auf keinen Fall für Diebstahl in den gemieteten Räumen verantwortlich machen.
9. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter bei Nachbarn durch Überschwemmungen, Verstopfungen, usw., verursacht.
10. Er übernimmt ohne Verringerung des Mietpreises und ohne Abfindung auf Schadenersatz die dem Vermieter obliegenden Reparaturen, deren Dringlichkeit und Notwendigkeit während der Mietzeit offenbar wird.
11. Er sorgt für die Instanhaltung der gemieteten Räume und hinterlässt sie am Ende der Mietzeit in gutem Reparatur- und Instandhaltungszustand.
12. Der Mieter kann keine Entschädigung für Ärgernisse verlangen, die durch eventuelle Arbeiten in der näheren Umgebung des Mietobjekts entstehend und zu den unvorhersehbaren Umständen gehören, für die der Vermieter nicht einzustehen hat.
13. Der Mieter verpflichtet sich zur Instandhaltung und Rückgabe in gutem Zustand am Ende seiner Mietzeit aller Geräte und Leistungen, die im Beschreibungsblatt des Mietobjekts stehen. Er haftet für alle Unfälle, die bei und durch ihren Gebrauchen vorkommen können.
14. Liegt das Mietobjekt in einem Gebäude mit Lift, übernimmt der Vermieter die Instandhaltung unter den ausdrücklichen folgenden Bedingungen: Der Mieter haftet für Unfälle aller Art, die sich eventuell aus der Nutzung dieser Anlagen ergeben. Der Gebrauch des Lifts ist Kindern unter 15 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen verboten. Der Mieter kann beim Vermieter nicht reklamieren oder Schadenersatz für das Ausfallen des Lifts verlangen, egal wie lange die Panne dauert, wenn der Stillstand der Anlage(n) auf Instandsetzungsgründen beruht.
15. Kann der Vermieter dem Mieter auf Grund unvorhersehbarer oder unabwendbarer Umstände das Mietobjekt, das er gemietet hat, nicht zur Verfügung stellen, verpflichtet er sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um ihm ein Mietobjekt mit vergleichbarem Komfort und vergleichbarer Größe vorzuschlagen. Ist dies nicht möglich, zahlt der Vermieter alle erhaltenen Bezahlungen zurück. Ein Schadenersatz ist dabei ausgeschlossen.
16. Der Mieter kann beim Vermieter keine Reklamationen machen oder Schadenersatz fordern, wenn irgendwelche Energiequellen (Wasser, Elektrizität, Gas, usw.) über eine beliebige Zeitspanne ausfallen sollten, wenn dieser Ausfall von den öffentlichen Stellen oder privaten Lieferanten auferlegt wird, um die Netze und Geräte instandzusetzen, Reparaturen vorzunehmen, oder wenn der Ausfall durch eine Elektrizitäts-, Funktions- oder Versorgungspanne eintritt.
17. Zu Beginn der Miete und an derem Ende wird ein Ortsbefund erstellt. Hierzu wird präzisiert, dass die Möbel und Einrichtungsgegenstände nur einen Wertverlust erfahren dürfen, der unter normalen Nutzungsumständen entsteht. Möbel, die am Ende der Miete aus einem anderen Grund als der normalen Abnutzung fehlen oder nicht mehr verwendbar sind, müssen vom Mieter mit Zustimmung des Vermieters ersetzt oder bezahlt werden. Diese Klausel gilt auch für Tapeten, Anstriche, Teppiche und das gesamte Gebäude.
18. Die Anzahl der Personen, für die das Mietobjekt in seiner Beschreibung als geeignet erklärt wird, wird ausdrücklich als die maximal mögliche Anzahl der Personen erklärt, Kinder und Erwachsene inbegriffen. Kleinkinder unter einem Jahr können eventuell zusätzlich akzeptiert werden, wobei jedoch die Zustimmung des Vermieters unter Vorlage einer Geburtsurkunde (oder dergleichen) eingeholt werden muss.
19. Auf Balkons und Fenstern dürfen weder Wäsche noch Töpfe noch Gegenstände angeordnet werden, die der Sauberkeit oder dem Aussehen des Mietobjekts schaden könnten.




